Am 31.08.2016 wurde der Gesetzentwurf für einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter durch das Bundeskabinett beschlossen und geht nun in die parlamentarische Beratung im Bundesrat und Bundestag.
Ziel:
Durch den Sachkundenachweis sollen die Berufsgruppen der Immobilienmakler und WEG-Verwalter professioneller werden und somit auch mehr Ansehen in der Bevölkerung gewinnen. Neben dem Schwerpunkt Verbraucherschutz soll auch die Qualität der Marktteilnehmer gefördert werden.
Wer ist betroffen:
Es wird eine öffentliche Berufszulassung eingeführt, die an den §34c Gewerbeordnung angelehnt wird. Für Immobilienmakler gilt schon heute, dass sie die Voraussetzung des §34c Gewerbeordnung (gewerbliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse) erfüllen müssen sowie eine Vermögensschadens-Versicherung nachweisen müssen. Ergänzend wird nun als weitere Voraussetzung für die gewerberechtliche Erlaubnis ein Sachkundenachweis verlangt.
Ein WEG-Verwalter muss nun erstmals die Voraussetzung des §34c Gewerbeordnung erfüllen, die Versicherungspflicht nachweisen sowie den Sachkundenachweis vorweisen. Diese Pflichten gelten bisher jedoch nur für den Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften, nicht jedoch für den klassischen Mitverwalter.
Inhalt:
Der Entwurf verlangt von dem Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer, dass er alle Mitarbeiter, die mit dem Verkauf oder der Vermietung sowie der Verwaltung von WEG-Immobilien verantwortlich beauftragt sind, auf deren Qualifizierung prüfen muss. Diese Regelung gilt aber nicht für Büro- oder Hilfskräfte.
Alte Hasen Regelung:
Für den Sachkundenachweis ist eine Ausnahmereglung für langjährig tätige Makler und WEG-Verwalter vorgesehen. Als "alte Hasen" gelten Makler und WEG-Verwalter, die vor dem Inkrafttreten des Gesetztes mindestens 6 Jahre ununterbrochen in diesem Tätigkeitsfeld gearbeitet haben, d.h. der Sachkundenachweis wird durch eine 6-jährige Berufserfahrung ersetzt. Wer kürzer als 6 Jahre in seinem Berufsfeld tätig ist, muss den Sachkundenachweis erbringen.
Übergangsfrist:
Es soll eine Übergangsfrist von 12 Monaten nach der Gesetzesverkündung geben. Innerhalb diese Frist müssen die betroffenen Berufsgruppen Tätigkeit und Sachkunde nachweisen. Der Makler bzw. der Verwalter muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen und den Sachkundenachweis erbringen. Wird innerhalb dieser Frist der Sachkundenachweis nicht erbracht, erlischt die Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung von Gesetzes wegen automatisch.
Qualifikationen:
Inhalt und Umfang der beruflichen Qualifikation, die als Sachkundenachweis anerkannt wird, wird noch in einer Rechtsordnung festgelegt. Nach derzeitigen Stand sollen Zertifikate und immobilienwirtschaftliche Studiengänge anerkannt werden. Dem Zertifikat sollen ca. 120 Unterrichtsstunden zugrunde gelegt sein. die Ausbildung zum geprüften Makler soll ebenfalls anerkannt werden. Die Prüfungshoheit wird bei der zuständigen IHK liegen.
Wann kommt der Sachkundenachweis:
Das Gesetz soll bereits im Oktober / November 2016 durch den Bundesrat und Bundestag gehen sowie durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt (ca. Februar 2017) beginnt die Übergangsfrist von 12 Monaten.
Resümee:
Endlich gibt es Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienmakler und Verwalter. Makler, die eine schnelle Mark machen wollen, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die Einführung eines Sachkundenachweises wird dadurch führen, dass diese wichtige Berufsgruppen an Seriosität und Ansehen gewinnen werden. Der Verbraucherschutz wird auch im Bereich der Immobilienwirtschaft erheblich gestärkt. Es bleibt nur offen, dass die Inhalte des Sachkundenachweises nicht noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens abgeschwächt werden. Die Sachkundeprüfung kann aber nicht das Ende der Ausbildung für einen Makler sein. Die Maklerzertifizierung nach DIN EN 15733 sowie das Fortbildungssiegel des IVD müssen die logische Weiterentwicklung sein.
Quelle: Vortrag von Frau Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD Bundesverbands, auf dem Maklertreff 2016 des IVD-West am 02.09.2016